Inklusive Beschulung

Inklusive Beschulung - Ein Menschenrecht!

Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland sind alle Bundesländer beauftragt, ihr Schulsystem dahingehend zu verändern, dass ein barrierefreier Zugang zum allgemeinen Schulsystem für alle Menschen uneingeschränkt möglich ist.

In Baden-Württemberg wurden daraufhin im Jahr 2010 von einem Expertenrat Umsetzungsvorschläge erarbeitet, die in eine Schulversuchsverordnung mündeten. Diese erlaubt seit dem Schuljahr 2010/11 in ausgewiesenen Schulamtsbereichen, auch im Schulamt Mannheim, über das bestehende Schulrecht hinaus Formen der inklusiven Beschulungen zu erproben.

Die Schulversuchsverordnung

Die Schulversuchsverordnung macht Ernst mit dem qualifizierten Elternrecht in Fragen der Erziehung und Bildung für ihr Kind und ersetzt die bisherige Pflicht zum Besuch einer Sonderschule durch einen Bildungsanspruch, der weiterhin die notwendige qualifizierte sonderpädagogische Versorgung sicherstellt, aber die Wahl des Schulorts offen lässt.

Der Prozess der Bildungswegeplanung

An der Umsetzung des Elternrechts bzw. des Wunsches sind viele Partner beteiligt. Angefangen von der Schulverwaltung, der allgemeinen Schule vor Ort und der fachlich beteiligten Sonderschule, über die Schulträger und bis hin zu den Leistungsträgern der kommunalen Ämter. Dieser Prozess gipfelt in einer Bildungswegekonferenz, in der der Bildungsanspruch des Kindes fachlich definiert und die Schule als Ort der Verwirklichung des inklusiven Bildungsrecht festgelegt wird.

Die Umsetzung im Schulbezirk der Maria-Montessori-Schule

Seit dem Schuljahr 2011/12 sind wir als sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum an den oben genannten Bildungswegeprozessen beteiligt. Als Teil der Bildungsregion Weinheim sehen wir es als unseren Auftrag an, den Wunsch der Elten nach inklusive Beschulung in regionaler Partnerschaft mit den Schulen und Trägern umzusetzen.

Im Schuljahr 2011/12 sind wir an drei inklusiven Gruppenlösungen und an einer Einzelinklusion beteiligt und stellen anteilig und in Absprache mit den anderen beteiligten Sonderschulen das fachliche Personal.

Die Standorte

IN-Gruppe Hemsbach, Kl. 1
Hebelschule Hemsbach
IN-Gruppe Weinheim, Kl. 1
Friedrichschule Weinheim
IN-Gruppe
Whm-Lützelsachsen, Kl. 1
Grundschule Lützelsachsen
Einzel-IN, Kl. 1
Grundschule Altneudorf

Insgesamt sind in dieser Klassenstufe 11 Schülerinnen und Schüler in unserer fachlichen Verantwortung inklusiv beschult worden. Das macht über 80% unserer Einschulungskinder aus!

Der gemeinsame Unterricht

Kernstück des inklusiven Bildungsangebots ist der gemeinsame Unterricht. Wir wollen, dass auch die Schülerinnen und Schüler, die in unserer fachlichen Verantwortung stehen, sich an den Unterrichtsinhalten der Klasse uneingeschränkt beteiligen können und komplett sich als 'echte' Schülerinnen und Schüler der allg. Schule heimisch fühlen dürfen. Hierfür nutzen wir unsere Jahrzehnte lange Erfahrung mit den Außenklassen, bei denen wir schon nach dem Prinzip "so viel gemeinsam wie möglich, so wenig getrennt wie nötig" gehandelt haben.

Dank einer regionalen Zusammenfassung in Gruppen gelingt es uns, die von den Eltern gewünschte Wohnortnähe und die hohe Qualität der Versorgung mit sonderpädagogischen Lehrpersonal in nahezu jeder Unterrichtsstunde zu gewährleisten.